Flakhelfer

Als Flakhelfer wurden Jugendliche bezeichnet, die in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges (ab 1943) im Deutschen Reich in der Luftwaffe und in der Kriegsmarine bei der Abwehr von feindlichen Luftangriffen eingesetzt und dementsprechend als Luftwaffenhelfer bzw. Marinehelfer bezeichnet wurden. Die weitaus größte Gruppe stellten die offiziell als Luftwaffenhelfer, abgekürzt „LwH“, bezeichneten Oberschüler der Geburtsjahrgänge 1926 bis 1928. Ab 5. Januar 1944 wurden auch Mittelschüler des Geburtsjahrgangs 1928 und ab August 1944 Lehrlinge des gleichen Geburtsjahrgangs aus dem gewerblichen und kaufmännischen Bereich eingesetzt. Nach der heute weltweit gebräuchlichen Begriffsbestimmung könnten diese im weiteren Sinne nachträglich zu den Kindersoldaten gezählt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Einberufung und den Einsatz der Luftwaffen- und Marinehelfer war die Notdienstverordnung des Deutschen Reiches vom 15. Oktober 1938. Danach konnte jeder Bewohner des Reichsgebietes nach Vollendung des 15. Lebensjahres zu beliebigen, vom Staat bestimmten Diensten herangezogen werden. Die vorwiegend getragenen „Dienstuniformen“ und „Arbeitsuniformen“ (Drillich) der Luftwaffenhelfer glichen den Uniformen der Luftwaffe. Sie wiesen jedoch keine soldatischen Abzeichen wie Kragenspiegel, Biesen und Litzen auf. Die Bezeichnung „Flakhelfer“ erweckt den Eindruck, sie seien Hilfskräfte für die Soldaten gewesen. Das war aber größtenteils nicht der Fall, sondern sie ersetzten Soldaten und übernahmen deren Aufgaben. Zum Beispiel wurden sie an Kanonen als Richt-, Lade- und Munitionskanoniere eingesezt. An leichten Flaks war nur der Geschützführer ein Soldat, die übrige Geschützmannschaft bestand aus Flakhelfern. An auf Sockeln montierten Bordkanonen wurde jeweils ein Flakhelfer allein eingesetzt. An Scheinwerfern bestand die gesamte Mannschaft aus Flakhelfern. In den letzten Kriegstagen ist es sogar vorgekommen, dass Luftwaffenhelfer als Geschützführer eingesetzt wurden. Über die genannten Aufgaben hinaus gehörten auch Wachdienst, Telefondienst, Waffenpflege, Geschosspflege und Schanzarbeiten zu den Aufgaben der Flakhelfer.
