Rechtsprechung damals und heute
Quelle: Zinnober Film
Es wäre nicht richtig, davon zu sprechen, dass die Gefangenen eine faire Chance hatten, sich zu verteidigen. Dennoch versuchte man bereits im 16.-18. Jahrhundert durch feste Abläufe bei der Urteilsfindung größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen. Das Urteil wurde demnach vom großen Rat im Aachener Rathaus am Marktplatz gefällt. Im Anschluss zog der Rat über den Katschhof zum Grashaus hinüber und versammelte sich dann in der Ratskammer im oberen Stockwerk des Grashauses. Hier wurde erneut über das Urteil abgestimmt. Anschließend wurde der Gefangene aus der Zelle hinaus geführt auf den Hof des Grashauses. Der Rat nahm auf einer Holztribüne Platz, von der er dem Verurteilten das Urteil verkündete.
Viele Schaulustige kamen zusammen, um die Vollstreckung des Urteils zu beobachten. Nachdem der Stab über dem Verurteilten gebrochen war, wurde er mit dem Schwert geköpft. Das damalige Rechtssystem war also keineswegs mit dem heutigen Rechtsstaat vergleichbar. Die Rechtssicherheit und die Rechtsgleichheit sind wichtige Merkmale des modernen #Rechtsstaates. Einfach gesagt sichern diese beiden Prinzipien den Bürgern zu, dass sie vor der Willkür des Staates sicher sind und alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Die Todesstrafe ist in Deutschland tatsächlich erst seit rund 70 Jahren endgültig abgeschafft. Seit 1949 besagt Artikel 102 des Grundgesetzes: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Viele Schaulustige kamen zusammen, um die Vollstreckung des Urteils zu beobachten. Nachdem der Stab über dem Verurteilten gebrochen war, wurde er mit dem Schwert geköpft. Das damalige Rechtssystem war also keineswegs mit dem heutigen Rechtsstaat vergleichbar. Die Rechtssicherheit und die Rechtsgleichheit sind wichtige Merkmale des modernen #Rechtsstaates. Einfach gesagt sichern diese beiden Prinzipien den Bürgern zu, dass sie vor der Willkür des Staates sicher sind und alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Die Todesstrafe ist in Deutschland tatsächlich erst seit rund 70 Jahren endgültig abgeschafft. Seit 1949 besagt Artikel 102 des Grundgesetzes: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“